Kindeswohlgefährdung

aufklären

Aufklärung Kindeswohlergehen – Häusliche Gewalt 

Im deutschen Familienrecht wird das Kindeswohlergehen als ein Rechtsgut bezeichnet. Das Kindeswohl umfasst das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen und der Staat darf hier nur in ganz begründeten Einzelfällen eingreifen. Im Kern geht es beim Kindeswohlergehen darum, dass dem Kind keine körperlichen oder seelischen Schäden zugefügt werden. In Fällen von Scheidungen, Untreue oder Unterhaltsansprüchen (Unterhaltsbetrug) steht das Kindeswohl jedoch in besonderem Interesse beider Elternteile. Denn in einem anstehenden Sorgerechtsverfahren muss oft mühsam geklärt werden, ob der Partner das Erziehungsrecht verletzt hat. Hierbei geht es um die Verteilung von Sorgerecht und – viel wichtiger – Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes. 

 

Verletzung des Kindeswohlergehen durch Detektei klären

Verursacht wird eine Kindeswohlgefährdung durch ein bestimmtes Verhalten eines Elternteils oder Dritten. Ebenso kann eine Unterlassung von einem Elternteil dazu führen, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Denn wenn der ehemalige Partner sehr viel arbeitet, oder durch eine neue Liebschaft keine Zeit mehr für das Kind aufbringt, kann eine Sorgerechtsmissbrauch durch unbewusstes, bewusstes, unverschuldetes oder gezieltes Handeln vorliegen. Nimmt das Kind durch mangelnde elterliche Sorge Schaden, so kann ein Sorgerechtsmissbrauch vorliegen. Auch kann der neue Partner des sorge- und aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils einen negativen, oder gar schädigenden Einfluss auf das Kind haben. Vielfach ergeben Beobachtungen unserer Detektive bei Observationen, dass ein unverschuldetes Versagen vorliegt. Dies bedeutet, dass Kindeswohl ist stark beeinträchtigt, der Elternteil oder Personenberechtigte ist sich jedoch gar nicht über das Unterlassen und der Schädlichkeit seines Handelns bewusst. In unserer Detektei im Rhein-Main Gebiet ermitteln wir sehr oft wegen der Verletzung des Kindeswohls und stellen hierbei folgende Erscheinungsformen fest:

 

  • Häusliche Gewalt am Kind
  • Partnerschaftsgewalt
  • Erziehungsgewalt bis hin zur Misshandlung
  • Vernachlässigung
  • In schlimmen Fällen sexualisierte Gewalt
19%

Aufklärung Staat

der Fälle werden erst zu spät durch den Staat in Verfahren aufgeklärt und schaden dem Kind.

14%

Hinweise Bekannte

der Fälle, was über 16.000 Verfahren entspricht kamen durch Hinweise von Nachbarn zustande

51%

Gefährdung Kinder

der Verfahren wurden für Jungen durchgeführt und 49 % für Mädchen

65%

Vernachlässigung Eltern

der Fälle wiesen Anzeichen von Vernachlässigung und psychische Misshandlung auf

Damit Sie eine Form der Kindeswohlgefährdung beweisen können, benötigten Sie in den meisten Fällen die Unterstützung einer ausgebildeten Detektei. Denn mit gründlichen Observationen und stichhaltigen Beweisen, welche auch gerichtsverwertbar sind, kann das Familiengericht gemäß § 1666 BGB Eingriffsmöglichkeiten verordnen. Vor allem im Jahr 2015 ist die Bevölkerung, als auch die Gerichte und das Jugendamt sensibilisiert und wird gerichtsverwertbare Beweise unter Abwägung des Erziehungsrecht der Eltern nutzen. Risikofaktoren der Kindeswohlgefährdung liegen zumeist dann vor, wenn ein Ungleichgewicht im sozialen, familiären, beruflichen oder materiellen Umfeld vorliegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Arbeitslosigkeit oder zu hoher Arbeitsbelastung das Kindeswohl verletzt wird ist sehr hoch. Vor allem bei einem Zusammentreffen von mehreren Risikofaktoren besteht bei einem Elternteil eine chronische Überforderung der familiären Problembewältungskompetenzen.

 

Hilfe bei Kindeswohlgefährdung durch Detektei in Hessen

In Deutschland gibt es ein dichtes Netz sozialer Einrichtungen und Anlaufstellen für Rat und mögliche Erziehungsprobleme. Ob Onlineberatung oder anonyme Hilfe. Die staatlichen Beratungsformen weisen Lücken auf, die auch vom Staat nicht geschlossen werden können. In diesem Fall ist die Unterstützung einer Privatdetektei gefragt. Die Detektive der Privatdetektei Detektiv Fido seit 1960® unterstützen Sie als Detektei in Hessen und bundesweit nicht nur beim Verdacht der Untreue und Unterhaltsbetrug. Sondern sind auch perfekt ausgebildet im Nachweis und dem Aufspüren von Beweisen bei Verletzung des Kindeswohlergehens. Schnell, kostengünstig und zielführend werden von den Privatermittlern die Beweise gesammelt. Und zwar diskret und anonym. Als Spezialisten in der Nachweiserbringung bei der Verletzung des Kindeswohls sind die Privatdetektive auch nachts, am Wochenende und auch im Ausland für Sie im Einsatz. Ein kostenloser Anruf klärt Sie über Ihre Möglichkeiten auf und hilft Ihnen Ihre Rechte wahrzunehmen. Der Mandantenbetreuer der Detektei, Detektiv Fido seit 1960® hört Ihnen aufmerksam zu und wird bei Verdacht nach Ihrer Zustimmung den Vorwürfen nachgehen.

 

Detektei als Vertrauensperson bei Verletzung des Kindeswohlergehen

Ihr persönlicher Mandantenbetreuer unserer Detektei ist Ihre Vertrauensperson, um Beweise für die Verletzung der elterlichen Pflichten aufzudecken. Die Detektive unserer Detektei ermitteln in Hessen und bundesweit zumeist im Team und klären schnell und preiswert auf. Die Erkenntnisse werden tagesaktuell in den Lentz Membersclub® eingestellt, sodass Sie täglich auf alle Ermittlungsergebnisse, Fotos, Videos und Aussagen von Personen zugreifen können. Alle Privatermittler welche bei der Verletzung des Kindeswohlergehens ermitteln, sind langjährig fest angestellte Privatermittler mit einer ZAD Ausbildung und IHK Zertifizierung: also Profis auf ihrem Gebiet. Setzen Sie jetzt Ihre Rechte jetzt durch und beauftragen unsere Detektei, Ihre Vermutungen aufzuklären. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

 

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